für das Pfadiheim " IM STÄMPELFELD", 8353 Elgg

1.       Das Pfadiheim


1.1.     Sauberkeit ist das oberste Gebot. Das Pfadiheim muss stets in sauberem, einwandfreiem Zustande gehalten werden. Für die Endreinigung werden die notwendigen Putzmittel zur Verfügung gestellt.
1.2.     Das Heim darf nur mit leichten Schuhen betreten werden. Für das Obergeschoss sind Hausschuhe vorgeschrieben. Für Wanderschuhe sind die Schuhroste beim Eingang zu benützen. In den Schlafräumen
herrscht absolutes Ess- und Trinkverbot (inkl. Kaugummis).
1.3.     Für die Bedienung von Warmwasser und Heizung ist der Verwalter zuständig. Entsprechende Wünsche sind ihm frühzeitig zu melden.
1.4.     Matratzen und Wolldecken gehören in die Schlafräume. Durch anderweitige Verwendung entstehende Kosten wie Reinigung, Ersatz von Überzügen respektive ganzer Matratzen werden bei der Abnahme verrechnet. Jegliche Art von Schreibzeugen (Farbstifte, Filzstifte, etc.) ist in den Schlafräumen verboten.
1.5.     Im ganzen Pfadiheim herrscht absolutes Rauchverbot. Davon ausgenommen bleibt der Aufenthaltsraum im Erdgeschoss.
1.6.     Vor dem Anfeuern des Cheminée-Ofen ist die Anleitung aufmerksam zu studieren und entsprechend zu befolgen. Für Schäden am Cheminéeofen durch unsachgemässe Bedienung ist der Mieter persönlich haftbar.
1.7.     Küchenwäsche ist grundsätzlich durch den Mieter mitzubringen. In Absprache mit dem Verwalter kann Küchenwäsche kostenpflichtig bei bezogen werden.
1.8.     Überzählige Lebensmittel sind durch den Mieter wieder mitzunehmen.
1.9.     Die Entsorgung des Kehrichts ist durch den Mieter vorzunehmen. Bei entsprechender Absprache mit dem Verwalter steht ein gebührenpflichtiger Container zur Verfügung.
1.10. Die Einrichtung des Pfadiheimes darf nicht im Freien benützt werden. Dafür stehen separate Tische und Bänke (Festbänke) zur Verfügung.

2.       Das Freigelände

2.1.     Sauberkeit gilt auch hier. Abfälle gehören nicht ins Freigelände
2.2.     Das Erstellen von Gräben, Feuerstellen und jegliche Art von Feuer im Freien ist verboten. Das Aufstellen von Finnenkerzen oder dgl. ist in Absprache mit dem Verwalter möglich.
2.3.     Das Befahren und Betreten von nicht zum Pfadiheim gehörenden Gelände (insbesondere Äcker und Wiesen) ist strengstens untersagt. Für Parkplätze und Spielwiese/Zeltplatz ist der Verwalter um Benützung anzufragen.
2.4.     Das Schlagen von Holz sowie die Verunstaltung/Veränderung des Bachlaufes ist verboten.
2.5.     Der Bach muss stets in sauberem Zustand gehalten werden (keine Müllhalde).
2.6.     Veränderungen an den bestehenden Pfadiheim-Einrichtungen sind untersagt.

Heimverein Pfadiheim Elgg
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